Nasenkorrektur OP Kosten

Österreich

Nasenkorrektur bei Privat oder zusatzversicherten Patienten (Uniqa, Merkur, Generali, Allianz, Donau, Wr. Städtische Versicherung, etc…)

Ihre Versicherung übernimmt das Kosten für die Nasen OP, sowie die gesamten Spitalskosten, inklusive Anästhesie, wenn die Operation zur Verbesserung der Nasenatmung notwendig ist. (z.B. Nasenscheidewandkorrektur, medizinisch notwendige Nasenkorrektur, Nasenmuschelverkleinerung, Nasennebenhöhlenoperation, Ohranlegeplastik bis 14 Jahre…) Sollten Sie zusätzlich in Kombination auch eine ästhetische Nasenoperation wünschen, kann diese selbstverständlich in einem Eingriff durchgeführt werden. (z.B. Höckerabtragung, Nasenspitzenkorrektur)
Man muss also nicht zwei Nasen-OPs über sich ergehen lassen, da es überhaupt kein Problem darstellt, die Eingriffe in Kombination zu machen.
Für den zusätzlich gewünschten ästhetischen Eingriff (Nasenspitzenkorrektur, Rhinoplastik, Höckerentfernung falls nicht medizinisch notwendig, Nasenverkleinerung) wird eine Aufzahlung direkt an Sie in Rechnung gestellt.

Da die Nasenoperation in Wien (Evangelisches Krankenhaus) stattfindet, ersuchen wir Sie, sich vor dem Beratungsgespräch zu informieren, ob Sie eine Wien-Deckung haben. In vielen Fällen wird ein Selbstbehalt vom Versicherer in Rechnung gestellt.
Bitte klären Sie auch ab, ob in ihrem Vertrag ein Einbettzimmer oder ein Zweibettzimmer inkludiert ist.

Nasenkorrektur bei allgemeinversicherten Patienten (ÖGK, KFA, BVA etc.)

Wenn Sie eine funktionelle, oder kombiniert funktionell/ästhetische Nasenkorrektur vornehmen lassen möchten, können von mir im Evangelischen Krankenhaus (Privatspital) in Wien operiert werden.
Die Abrechnung für die Anästhesie, sowie dem stationären Aufenthalt erfolgt direkt über das Evangelische Krankenhaus.
Allgemeine Kassen rechnen nach dem LKF Modell mit den öffentlichen Spitälern ab. Das evangelische Krankenhaus genießt auch die Möglichkeit LKF Punkte mit den Kassen abzurechen.
Sie können somit die Exklusivität einer Privatklinik in Anspruch nehmen und die medizinisch indizierten OP Leistungen werden direkt verrechnet, wodurch sich für Sie ein deutlich reduzierter Spitalsbeitrag ergibt.
Sie müssen somit keine Bewilligung bei ihrer zuständigen Krankenversicherung einhalen!
(Die Zuzahlung im Spital für Anästhesie und Spital Infrastruktur bewegt sich aktuell bei in etwa € 1.550)

Das Operationshonorar wird Ihnen meinerseits direkt in Rechnung gestellt und richtet sich nach dem aktuell gültigen Privatversicherungskatalog.

Es ergeben sich für Sie dann Gesamtkosten (inkl. Vorgespräch, Anästhesie, Operation, Spitalsaufenthalt, Nachkontrollen) von in etwa € 5.500,00 bis max. € 6.500,00 – wenn die Nasenkorrektur medizinisch begründet ist. In dieser Gesamtsumme sind etwaige Zuschüsse seitens der Krankenkasse bereits berücksichtigt. Eine Bewilligung müssen Sie nicht extra einholen.

Ausschließlich ästhetische Nasenkorrekturen

In diesem Fall werden zuzüglich zum OP Honorar für die Nasenkorrektur auch noch die kompletten Kosten für die Klinik sowie für die Anästhesieleistung in Rechnung gestellt.
Hierbei ist zu beachten, dass es sich dann um eine rein kosmetisch begründete Operation handelt, die wesentlich kostenintensiver ist, da die Krankenkassen und Privatversicherungen keine Kostenbeteiligung für kosmetische Nasenkorrekturen übernehmen. Genaue Kosten auf Anfrage bzw. erhalten Sie beim Beratungsgespräch.